§13k EnWG („Nutzen statt Abregeln“) soll die Abregelung erneuerbarer Stromerzeugung wegen Netzengpässen verringern. Berechtigte Teilnehmer sind Betreiber registrierter zusätzlich zuschaltbarer Lasten in ausgewiesenen Entlastungsregionen oder Aggregatoren solcher Anlagen. Die Erprobungsphase läuft bis 30. September 2026; ab 1. Oktober 2026 gilt das wettbewerbliche Zielmodell.
Im Fokus stehen größere Wohnobjekte mit zentraler Warmwasserbereitung und ausreichendem Wärmebedarf. Zusätzlich müssen Standort, technische Einbindung, Messkonzept und die jeweils gültigen §13k-Teilnahmebedingungen passen.
Die §13k-Heizlösung ergänzt die bestehende Warmwasserbereitung nur in den tatsächlich verfügbaren beziehungsweise zugeteilten Zeitfenstern. Außerhalb dieser Zeiten bleibt die vorhandene Wärmeerzeugung für die Versorgung relevant.
Eine teilweise elektrische Warmwasserbereitung kann die energetische Bewertung beeinflussen. Ob sich der Energieausweis oder die Effizienzklasse tatsächlich verbessert, muss jedoch für das konkrete Gebäude berechnet werden und kann nicht pauschal zugesagt werden.
novolto stellt im Projekt Heiztechnik und Steuerung bereit. decarbon1ze bildet die Power-to-Heat-Belieferung und energiewirtschaftlichen Marktprozesse ab. Einbau und elektrischer Anschluss erfolgen durch einen qualifizierten Fachbetrieb.